Seehafen

Container-Spreader Lagerung Linearführung

Die Lagerung der Linearführung für den Verstellmechanismus von Container-Spreadern für den Hafen PORT BOTANY RMG in Australien war ursprünglich mit Lagerbuchsen aus Bronze ausgerüstet. Schon beim Probelauf zeigte sich ein hoher Verschleiß der Lagerstellen und ebenso ein nicht akzeptables Ruckgleiten. Durch die Umrüstung auf wartungsfreie, hochverschleißfeste MANGACHOC – Gleitlager konnte dieses Problem gelöst werden. (Ref.33)

Erzentladebrücke

Bei einer Firma im Hafen von Rotterdam gibt es mehrere Erzentladebrücken. Die Ausleger waren früher mit geschmiertem Stahl/Stahl-Gelenklagern bzw. mit wartungsfreien Gelenklagern mit PTFE ausgerüstet. Diese Lager sind vorzeitig entweder, wegen Adhäsion bedingt, durch Mangelschmierung oder durch die Verrottung der PTFE-Einlage ausgefallen. Danach wurden als Problemlösung wartungsfreie, hochverschleißfeste Gelenklager eingebaut. Diese funktionieren seit Jahren ohne Verschleiß. (Ref.9)

Containerbrücken

Das Auslegerdrehgelenk (Hingepoint) und die Zugstangendrehgelenke ( Forestays) der Containerbrücken im Hafen MAERSK CTT-Rotterdam waren früher mit üblichen Gleitlagern ausgerüstet. Über die Jahre zunehmender Reibverschleiß führte zu Schienenversatz beim Übergang Land-Wasserseite. Die dadurch bedingte Verlangsamung des Katzbetriebes führte zur Verringerung der Umschlagleistung. Als Versuch wurde zunächst eine Brücke mit hochverschleißfesten MANGACHOC-Gleitlagern umgerüstet. Die erreichte Verschleißminderung führte zur wesentlicher Verbesserung der Umschlagleistung und zu der Entscheidung, dass alle 9 Containerbrücken auf diese Weise umgerüstet wurden.(Ref.65)

Schubknaggen für klappbare Entladebrücke

Früher hat man versucht, mit verschiedenen Werkstoffkombinationen die Standzeit von weniger als zwei Jahren zu verbessern, um lange Stillstandzeiten und hohe Reparaturkosten zu sparen. Durch den Einbau von Knaggen aus MANGACHOC konnte der Verschleiß an den Schienenübergänge wesentlich verringert und die Standzeit um das 2-3 fache verlängert werden. (Ref.77)